
Fachdienst:
Zivil, Katastrophen - und Bevölkerungsschutz

Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Wie man sich in Notfallsituationen verhält und wie man sich auf Notsituationen vorbereitet, teilt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in einem Ratgeber mit. Dieses kann besonders von Bedeutung sein, wenn Notfallhelfer in Katastrophensituationen nicht zeitnah verfügbar sind. Informieren Sie sich und sein Sie vorbereitet.
Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz findet heute jedoch nicht mehr statt. Die Innenminister und Innensenatoren der Länder haben sich zusammen mit dem Bundesminister des Innern auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle Schadensursachen berücksichtigt. Beraten werden sie dabei von der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern.
Für Zwecke des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren friedensmäßigen Katastrophenschutz integrieren können. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.
Nach dem NKatSG ist jedermann verpflichtet, bei der Katastrophenbekämpfung Hilfe zu leisten, wenn vorhandene Einsatzkräfte nicht ausreichen.
Wir, die Berufsrettung Deutschland und die Bundesgeschäftsstelle der First Responder Deutschland beteiligen sich in Deutschland am Zivil, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, indem es Personal aus den 16 Bundesländer sowie Fahrzeuge und Material stellt. Im Katastrophenfall hat sich die Berufsrettung Deutschland in Kooperation mit der Bundesgeschäftsstelle First Responder Deutschland verpflichtet, alle verfügbaren Helfer und alles Material einzusetzen.
Unsere Helfer unterstützen bei Evakuierungen, im medizinischen sowie im regionalen Katastrophendienststab.